Seit dem 18. Juli 2020 ist in Stuttgart jegliche Prostitution verboten. Untersagt ist auch, seitens der Freier sexuelle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Es droht ein Zwangsgeld in Höhe von 350 Euro, denn Corona erfordert, jeglichen engen Kontakt weitestgehend einzuschränken. Sexuelle Dienstleistungen basieren auf Körperkontakt, bei denen das Virus leicht übertragen wird.
Damit hat Stuttgart – wie zuvor schon Karlsruhe und anschließend Heilbronn – das für Etablissements und Betriebe geltende Prostitutionsverbot ausgedehnt auf selbständig und allein tätige Prostituierte, denn die Infektionsgefahren sind hier die gleichen.
Wie nicht anders zu erwarten, findet in begrenztem Ausmaß die Prostitution aufgrund der Not der Frauen trotzdem statt. Neben Geschlechtskrankheiten drohen nun zusätzlich Coronaansteckungen, hohe Strafgelder und Gefahren durch die Tätigkeit im Verbotenen. Wären da nicht die finanziellen Sorgen, wären die Prostituierten einfach nur froh, nicht arbeiten zu müssen. Manche äußern den Wunsch nach Ausstieg. Angesichts der Pandemie ist es jedoch äußerst schwierig, eine andere Arbeit zu finden.
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